Kassenrückvergütung

Ich bin Wahltherapeutin, was bedeutet, dass ich bei den Krankenkassen in die Liste der freiberuflich tätigen Physiotherapeuten eingetragen bin.

 

Für meine Patienten heißt das, dass Sie je nach Krankenkasse und Behandlung einen guten Teil der an mich zu leistenden Behandlungskosten rückerstattet erhalten.

Bevor sie zur Behandlung kommen, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die sie von der Krankenkasse bewilligen lassen müssen. Den Antrag dafür erledige ich für sie. 

Durch die seit einiger Zeit geltenden neuen Datenschutzbestimmungen übersenden die Kassen die Bewilligungen in der Regel nicht mehr an die Therapeuten, sondern übermitteln diese direkt an die Patienten. Dies führt im Ergebnis dazu, dass sie nach der Behandlung mit der Rechnung selbst zur Krankenkasse müssen, um die Kassenrückvergütung zu erhalten.

Zusatzinfo: in der Regel bewilligen die Krankenkassen bei Wahltherapeuten zwei Behandlungsserien pro Jahr, mit chefärztlicher Bewilligung auch mehr.